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   LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02 U   

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LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02 U (https://dejure.org/2002,18005)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.05.2002 - L 5 AR 62/02 U (https://dejure.org/2002,18005)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Mai 2002 - L 5 AR 62/02 U (https://dejure.org/2002,18005)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters der Sozialgerichtsbarkeit; Besorgnis der Befangenheit; Misstrauen gegen die Unparteilichkeit; Vermeintlich fehlerhafte Verfahrenshandlungen; Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Ablehnung des Antrags auf Terminsverlegung trotz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • SG Regensburg - S 4 U 255/00
  • LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02 U
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Terminsverlegungsantrag

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02
    Es stellt daher nur dann einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs und damit einen wesentlichen Mangel des Verfahrens dar, wenn ein Antrag auf Terminsverlegung trotz des Vorliegens erheblicher Gründe abgelehnt wird (vgl. BSGE 1, 277, 279; 17, 44, 47; BSG SozR 1750 § 227 Nrn.1 und 2; BSG, Urteil vom 10.08.1995, Breithaupt 1996, 353 ff. = NJW 1996, 677 f.).

    Etwas anderes gilt in diesem Zusammenhang nur dann, wenn es einem Bevollmächtigten - etwa wegen einer kurzfristigen (zwei Tage!) Ladung zur Fortsetzung einer Hauptverhandlung vor einer großen Strafkammer (vgl. BSG NJW 1996, 677 f.) - weder möglich ist, einen sozialgerichtlichen Termin wahrzunehmen, noch zumutbar, für eine Vertretung zu sorgen.

  • BSG, 25.11.1992 - 2 BU 159/92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an das

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02
    Auch im sozialgerichtlichen Verfahren kann ein Beteiligter grundsätzlich darauf verwiesen werden, einen anderen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung des angesetzten Termins zu beauftragen, wenn hierzu sein Prozessbevollmächtigter nicht in der Lage oder nicht willens ist (vgl. BSG, Beschluss vom 31.05.1990, 11 BAr 153/89; BSG, Beschluss vom 25.11.1992, 2 BU 159/92).

    Die Rechtsprechung hat daher auch in den Fällen, in denen der Bevollmächtigte unvermeidbar verhindert war, einen Verhandlungstermin wahrzunehmen, entscheidend darauf abgestellt, ob bei Eintritt des Verhinderungsgrundes genügend Zeit verblieb, einen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. BSG SozR 1750 § 227 Nr. 2; BSG, Urteil vom 29.03.1984, 2 RU 71/82; Beschluss vom 25.11.1992, 2 BU 159/92).

  • BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02
    Dies ist nur dann der Fall, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 35, 171, 172; NJW 1999, 132, 133).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02
    Die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist kein geeignetes Mittel, sich gegen vermeintlich fehlerhafte Verfahrenshandlungen eines Richters bzw. eines Gerichts zu wehren, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (vgl. BAG, MDR 1993, 383; BayObLG, MDR 1988, 1063; OLG Zweibrücken, MDR 1982, 940; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdnr.28; Münchener Kommentar-Feiber, ZPO, § 42 Rdnrn.28, 30).
  • BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93

    Keine Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters wegen schon

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02
    Dies ist nur dann der Fall, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 35, 171, 172; NJW 1999, 132, 133).
  • BSG, 29.03.1984 - 2 RU 71/82

    Aszendentenrente - Voraussetzungen des Anspruchs

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02
    Die Rechtsprechung hat daher auch in den Fällen, in denen der Bevollmächtigte unvermeidbar verhindert war, einen Verhandlungstermin wahrzunehmen, entscheidend darauf abgestellt, ob bei Eintritt des Verhinderungsgrundes genügend Zeit verblieb, einen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. BSG SozR 1750 § 227 Nr. 2; BSG, Urteil vom 29.03.1984, 2 RU 71/82; Beschluss vom 25.11.1992, 2 BU 159/92).
  • BSG, 06.12.1983 - 11 RA 30/83

    Rechtskundiger Prozeßbevollmächtigter - Plötzliche Erkrankung - Vertagungsantrag

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist hierin schon deshalb nicht zu sehen, weil das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht durch Vermittlung eines Anwalts, schon gar nicht durch Vermittlung eines bestimmten Anwalts oder einer bestimmten Anwaltskanzlei, gewährleistet werden muss (vgl. BSG, Urteil vom 06.12.1983, 11 RA 30/83 mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BVerwG, 02.12.1971 - I D 32.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02
    Solange mithin eine anderweitige Vertretung möglich erscheint, ist ein Gericht unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet, einen anberaumten Termin wegen Verhinderung eines Prozessbevollmächtigten aufzuheben, gleichgültig, ob dessen Verhinderung auf dem Jahresurlaub (vgl. BVerfGE 14, 195) oder auf der Wahrnehmung eines anderen Termins (vgl. BSG, Urteil vom 28.07.1967, 2 RU 2/64; BVerwGE 43, 288, 290) beruht.
  • BVerfG, 17.07.1962 - 2 BvR 377/62

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Terminsverlegung - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02
    Solange mithin eine anderweitige Vertretung möglich erscheint, ist ein Gericht unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet, einen anberaumten Termin wegen Verhinderung eines Prozessbevollmächtigten aufzuheben, gleichgültig, ob dessen Verhinderung auf dem Jahresurlaub (vgl. BVerfGE 14, 195) oder auf der Wahrnehmung eines anderen Termins (vgl. BSG, Urteil vom 28.07.1967, 2 RU 2/64; BVerwGE 43, 288, 290) beruht.
  • LSG Bayern, 01.03.2001 - L 9 AL 185/98

    Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung eines Verlegungsantrags;

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02
    Die Zulassung des Arguments der Terminsüberschneidung würde nämlich der Vorschrift des § 227 ZPO jede praktische Brauchbarkeit nehmen, sobald ein Anwalt beteiligt ist (vgl. BFH, BB 1980, 556; BayObLG MDR 1986, 416; Bay. LSG, Beschlüsse vom 01.03.2001, L 9 AL 185/98 und vom 21.01.2002, L 5 AR 188/01 U).
  • BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 2 Z 63/88

    Voraussetzungen für die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Zweibrücken, 02.07.1982 - 2 WF 50/82
  • BSG, 27.04.1962 - 7 RAr 25/60
  • BSG, 26.10.1955 - 3 RJ 34/54
  • BayObLG, 17.10.1989 - BReg. 2 Z 118/89
  • BSG, 31.05.1990 - 11 BAr 153/89
  • BSG, 28.07.1967 - 2 RU 2/64
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